Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Definitionen

  • 1.1 Nachfolgende AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Kunden („Auftraggeber; Käufer, Verkäufer“) und der Zonnik Real Estate GmbH, Gänsemarkt 43, 20354 Hamburg („Makler“).
  • 1.2 Kunden können Unternehmer und Verbraucher sein.
  • 1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kö
  • 1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • 1.5 Der Auftraggeber stimmt der Geltung und Einbeziehung dieser AGB zu.
  • 1.6 Ohne erneuten Hinweis, gelten diese AGB gegenüber Unternehmern auch für künftige Geschäftsbeziehungen. AGB und/oder Nutzungsbedingungen von Auftraggebern, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden zu keinem Zeitpunkt Teil dieses Vertrages, außer der Einbeziehung wird vor Vertragsschluss ausdrücklich durch den Makler zugestimmt.
  • 1.7 Sofern in diesen AGB auf vom Makler veröffentlichte Preisverzeichnisse, Leistungsverzeichnisse oder vertragsrelevante Informationen verwiesen wird, gelten diese als Bestandteil dieses Vertrages in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Vertragsinhalt / Vertragsschluss

  • 2.1 Gegenstand des Vertragsverhältnisses kann der Verkauf von Immobilien oder der Nachweis einer Kaufmöglichkeit von Immobilien durch den Makler gegen Zahlung einer Maklerprovision vom Auftraggeber, sowie die Vermietung von Wohnungen für den Auftraggeber gegen eine vom Auftraggeber zu zahlende Innenprovision („Maklervertrag“).
  • 2.2 Der konkrete Inhalt des Vertragsverhältnisses bestimmt sich nach dem individuell zwischen Auftraggeber und Makler geschlossenen Maklervertrag.
  • 2.3 Der Maklervertrag kann formfrei geschlossen werden.
  • 2.4 Der Maklervertrag kommt bereits mit der Übersendung eines Exposés und gleichzeitiger Kenntnis der Provisionserwartung des Maklers zustande.

3. Leistungsinhalt – Maklervertrag

  • 3.1 Der Makler bereitet die Objektsunterlagen für den Verkäufer oder Vermieter professionell auf.
  • 3.2 Der Makler führt eine marktorientierte Erstbewertung des Verkaufsobjekts durch oder ermittelt den Mietpreis für ein Mietobjekt.
  • 3.3 Der Makler erstellt auf Grundlage der ihm gelieferten Informationen und seiner Marktbewertung ein hochwertiges Expose.

4. Angebote des Maklers

  • 4.1 Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich.
  • 4.2 Objektbezogene Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer oder Vermieter zur Verfügung gestellt wurden.
  • 4.3 Irrtümer und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

5. Laufzeit

  • 5.1 Bei Verträgen über den Verkauf einer Immobilie, beträgt die Laufzeit des Vertrages 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf vorgenannter Laufzeit oder mit erfolgreichem Verkauf.
  • 5.2 Bei Verträgen über den Nachweis der Kaufmöglichkeit einer Immobilie, beträgt die Laufzeit des Vertrages 6 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf vorgenannter Laufzeit oder dem erfolgreichem Nachweis.
  • 5.3 Bei Verträgen über die Vermietung einer Immobilie, beträgt die Laufzeit des Vertrages 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf vorgenannter Laufzeit oder mit erfolgreicher Vermietung.

6. Kündigung des Vertrages

  • 6.1 Der Vertrag kann unabhängig von der vereinbarten Laufzeit von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  • 6.2 Unberührt von vorstehendem bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder die nachhaltige Störung des gegenseitigen Vertrauens, so dass ein festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Darüberhinaus sind für den Makler wichtige Gründe der andauernde oder wiederholte Zahlungsverzug des Auftraggebers, die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
  • 6.3 Kündigt der Makler aus einem oder mehreren in 6.2. genannten Gründen, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der bis zur Kündigung entstanden fälligen Vergütung und/oder entsprechenden Aufwendungsersatzes verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
  • 6.4 Die Kündigung bedarf der Textform.

7. Provision und Fälligkeit

  • 7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nicht etwas anderes oder eine andere Höhe der Provision vereinbart ist, bei Abschluss des Kaufvertrages eine einmalige Maklerprovision in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 1.000 Euro, zuzüglich der am Leistungsort gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtentgelt (Kaufpreis zuzüglich beurkundeter Nebenleistungen) für das Auftragsobjekt an den Makler zu zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
  • 7.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Falle eines Immobiliengeschäfts in bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen fällen der Provisionsanspruch des Maklers vom Käufer und Verkäufer jeweils zur Hälfte getragen werden kann.
  • 7.3 Eine nachträgliche Verringerung des Kaufpreises, hat auf den Provisionsanspruch des Maklers keinen Einfluss.
  • 7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nicht etwas anderes oder eine andere Höhe der Provision vereinbart ist, bei Abschluss des Mietvertrages eine einmalige Maklerprovision in Höhe von zwei Monatskaltmieten, mindestens jedoch 500,00 Euro, zuzüglich der am Leistungsort gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen.
  • 7.5 Die Provision wird bei Vertragsabschluss, spätestens 7 Tage nach Eintritt einer anderweitig vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzung, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs die Beurkundung des Kaufvertrags. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
  • 7.6 Als provisionsbegründeter Kaufvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück ohne die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen, sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages entspricht.
  • 7.7 Vorstehende Provisionspflicht gilt auch für Vertragsschlüsse durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.
  • 7.8 Darüberhinaus ist auch eine Provision fällig, wenn der Kunde aufgrund des Nachweises des Maklers im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Immobilie erwirbt.
  • 7.9 Der einmal entstandene Provisionsanspruch des Maklers wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag oder Mietvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder sonst wie rückgängig gemacht wird.
  • 7.10 Dem Auftraggebern wird eine ordnungsgemäße Rechnung über die Provision erstellt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übersendung der Rechnung per E-Mail erfolgen kann und es keiner handschriftlichen oder digitalen Signatur bedarf.

8. Zahlungsverzug

  • 8.1 Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird und entsprechend gemahnt wurde. Darüberhinaus kommt der Auftraggeber ohne das es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug, wenn das Zahlungsziel mehr als 30 Tage überschritten wird.
  • 8.2 Für den Fall des Verzuges ist der Makler/Verwalter berechtigt Verzugszinsen gemäß § 288 I BB (Verbraucher) oder § 288 II BGB (Unternehmer) zu erheben.

9. Rechte des Auftraggebers

  • 9.1 Der Auftraggeber (als Verkäufer oder Vermieter) ist berechtigt, sich eigenständig und ohne Mitwirkung des Maklers um den Abschluss eines Kaufvertrages oder Mietvertrages zu bemühen.
  • 9.2 Der Auftraggeber (als Käufer) hat das Recht, mehrere Makler parallel zueinander zu beauftragen. Er ist ferner berechtigt, sich ohne Mitwirkung des Maklers um den Abschluss eines Kaufvertrages zu bemühen.
  • 9.3 Die Parteien können eine von 9.1. und 9.2. abweichende und gesonderte Regelung, insbesondere auch einen Makleralleinauftrag, vereinbaren.
  • 9.4 Im Fall des 9.1. schuldet der Auftraggeber dem Makler angemessenen Aufwendungsersatz für bis zum Zeitpunkt des eigenen Verkaufs oder der eigenen Vermietung erbrachte Leistungen des Maklers (insbesondere Erstellung des Exposes, Unterlagenaufbereitung, Objektsbesichtigung).

10. Pflichten des Auftraggebers

  • 10.1 Der Auftraggeber (als Verkäufer oder Vermieter) verzichtet für einen Zeitraum von 12 Monaten auf das Recht, mehrere Makler parallel nebeneinander zu beauftragen. Dies gilt nicht für Makler, die innerhalb des Netzwerkes des Maklers zusammenarbeiten.
  • 10.2 Der Auftraggeber (als Verkäufer oder Vermieter) wird dem Makler unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen, die zur Bearbeitung des Auftrags benötigt werden, übergeben, ihm alle notwendigen Informationen erteilen und ihn bei seinen Verkaufsbemühungen in jeder Weise unterstützen.
  • 10.3 Der Auftraggeber (als Käufer) verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Tätigkeit des Maklers im Zusammenhang mit der Ausführung des Maklervertrages berühren. Dies gilt im Besonderen, wenn der Kunde seine Kaufabsicht ändert oder aufgibt.
  • 10.4 Falls dem Auftraggeber (als Verkäufer oder Vermieter) ein ihm durch den Makler nachgewiesener Kaufinteressent bereits bekannt ist, hat er dies dem Makler unverzüglich – binnen 3 Tagen – mitzuteilen, widrigenfalls kann er sich nicht auf eine solche Kenntnis berufen.
  • 10.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Tätigkeit des Maklers im Zusammenhang mit der Ausführung des Maklervertrages tangieren. Dies gilt im Besonderen, wenn der Kunde seine Verkaufsabsicht oder Vermietungsabsicht ändert oder aufgibt.
  • 10.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler über das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder Mietvertrages umgehend in Kenntnis zu setzen und diesem auf Verlangen eine vollständige Kopie des Kaufvertrages oder Mietvertrages zu übergeben. Diese Verpflichtung besteht für den Auftraggeber auch dann, wenn der Abschluss nicht auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.
  • 10.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich im Besonderen, diese Informationen nicht an Dritte weiter zu geben oder zugänglich zu machen.
  • 10.8 Dem Auftraggeber (als Käufer) obliegt es in eigener Verantwortung die Richtigkeit und Vollständigkeit der objektsbezogenen Informationen zu überprüfen.

11. Rechte des Maklers

  • 11.1 Der Makler ist berechtigt, die Ausführung des Auftrages an einen Dritten zu übertragen. Dem Auftraggeber dürfen dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen.
  • 11.2 Der Makler ist berechtigt, auch mit dem jeweils anderen Vertragsteil (Käufer oder Verkäufer, Mieter sofern gesetzlich erlaubt) einen entgeltlichen Maklervertrag abzuschließen („Doppeltätigkeit“). Der Auftraggeber ist vor Abschluss des Vertrages über die Doppeltätigkeit mit dem anderen Vertragsteil in Textform zu informieren.
  • 11.3 Der Makler/ ist berechtigt, Werbeschilder seines Unternehmens auf der im Auftrag des Auftraggebers zu verkaufenden oder zu vermietenden Immobilie aufzustellen oder anzubringen.
  • 11.4 Der Makler ist berechtigt, während des Abschlusses des Kaufvertrages oder Mietvertrages anwesend zu sein.

12. Pflichten des Maklers

  • 12.1 Jede Doppeltätigkeit im Sinne von 11.2., verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit gegenüber Verkäufern, Käufern und Mietern.
  • 12.2 Der Makler verpflichtet sich, dem Auftraggeber regelmäßig über seine Bemühungen schriftlich oder per E-Mail Mitteilung zu machen.
  • 12.3 Der Makler verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und nach bestem Wissen auszuführen.
  • 12.4 Der Makler verpflichtet sich, über die in der Ausführung dieses Maklervertrages über den Auftraggeber erlangten Kenntnisse Stillschweigen zu bewahren.
  • 12.5 Der Makler verpflichtet sich hinreichende Nachforschungen über das Kauf- oder Verkaufsobjekt bzw. Mietobjekt oder über Käufer und Verkäufer bzw. Mieter anzustellen, wenn offensichtlich ist, dass die Ergebnisse von Bedeutung und notwendig für die Vertragsabwicklung sind. Im Übrigen ist der Makler nur dann zu Nachforschungen verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

13. Urheberrecht

  • 13.1 Die vom Makler („Urheber“) erstellten Exposés, Informationsmappen, Fotos und Dokumente (insgesamt „Werke“) sind urheberrechtlich geschützt.
  • 13.2 Die Kopie oder Veröffentlichung der Werke oder die Weiterverbreitung von Bildern der Werke ist untersagt, es sei denn der Makler stimmt der Kopie oder Veröffentlichung vorher in Textform zu. Die Zustimmung zur kommerziellen Nutzung kann von der Zahlung einer Gebühr oder der Vereinbarung einer kostenpflichtigen Lizensierung abhängig gemacht werden.
  • 13.3 Vorstehendes gilt insbesondere auch für die Weiterverbreitung im Internet, Social-Media, Chat-Programmen, Printmedien oder vergleichbarem.
  • 13.4 Die private nicht-kommerzielle Weiterverbreitung im Internet kann dann gestattet sein, wenn der Urheber deutlich und in räumlicher Nähe zum Werk oder zum Bild des Werkes genannt ist und ein Link auf die Internetpräsenz des Urhebers gesetzt ist oder die Weiterverbreitung dem Vertragszweck (Verkauf der Immobilie) dient.
  • 13.5 Zuwiederhandlungen gegen vorstehende Pflichten rechtfertigen zur Geltendmachung von Schadensersatz, einen Anspruch auf Unterlassung und/oder Beendigung der urheberrechtswidrigen Nutzung und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung.

14. Vertraulichkeit

  • 14.1 Alle vom Makler übersandten Exposé, Angebote und Informationen sind vertraulich.
  • 14.2 Ohne ausdrückliche Zustimmung in Textform, ist eine Weitergabe an Dritte untersagt.
  • 14.3 Ein Verstoß gegen das Vertraulichkeits- und Weitergabeverbot verpflichtet den Auftraggeber zum Schadensersatz in Höhe der Provision gemäß 7.1. und 7.3., wenn aufgrund des Verstoßes ein Kaufvertrag/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der nach Maßgabe dieses Vertrages provisionspflichtig gewesen wäre. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt.

15. Haftung

  • 15.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Makler, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Maklers verursacht wurden, haftet der Makler stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  • 15.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit des Maklers, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Maklers ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  • 15.3 Dies vorausgeschickt, richten sich Haftungsansprüche nach den Vorschriften des BGB.
  • 15.4 Der Makler/haftet darüberhinaus nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit seiner Internetpräsenz und der dort veröffentlichten Exposés. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verfügbarkeit durch einen nicht im Einflussbereich des Maklers liegenden Grund gestört ist. Beispielhaft sind dies höhere Gewalt, Stromausfall, Serverausfall etc.
  • 15.5 Kürzere Ausfälle des Angebotes bedingt durch Wartungsarbeiten an der Internetpräsenz, den genutzten Servern (Drittservern oder Servern der Webspacebetreiber), der genutzten Vermarktungsplattformen oder vergleichbaren Sachverhalten, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
  • 15.6 Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Verkäufer gemäß 10.8. erhaltenen objektsbezogenen Informationen.

16. Widerrufsrecht

17. Datenschutz

  • 17.1 Dem Makler/ ist der Schutz der personenbezogenen Daten sehr wichtig. Der Makler wird, sofern technisch möglich und rechtlich notwendig, von ihm erhobene Daten entsprechend schützen und gemäß der geltenden Datenschutzgesetze erheben, verarbeiten oder speichern.
  • 17.2 Der Makler/ stellt sicher, dass Personenbezogene Daten nicht an Dritte, die mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind gelangen, soweit dies zumutbar ist.
  • 17.3 Der Makler wird, soweit dies zumutbar ist, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Geheimhaltung personenbezogener Daten treffen.
  • 17.4 Der Makler/Verwalter behält sich vor, die von den Kunden übermittelten Daten zum Zwecke der Verhinderung von vertrags- oder gesetzeswidrigen Handlungen zu überprüfen.
  • 17.5 Der Makler/Verwalter sichert keine absolute Datensicherheit gegen Angriffe Dritter zu.
  • 17.6 Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Makler/Verwalter, einsehbar unter: zonnik.de/datenschutzerklaerung

18. Streitbeilegung

  • 18.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
  • 18.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

19. Textform

  • 19.1 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

20. Schlussbestimmungen

  • 20.1 Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • 20.2 Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.